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Für längere Touren nutzen viele Radwanderer die Bahn zur Anreise. Gerade für Familien ist diese Reiseart bequem und bei guter Vorbereitung meist stressfrei. Aber in einigen Zügen ist die Mitnahme von Fahrrädern untersagt, beispielsweise in Hochgeschwindigkeitszügen und bei einigen grenzüberschreitenden Verbindungen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin.

Der Club rät Radurlaubern, sich vorher genau zu informieren, welche Züge Räder mitnehmen. „Außerdem sollten Familien mindestens vier Wochen vor dem Urlaub buchen, denn die Stellplatzzahl für Fahrräder ist begrenzt“, betont Bettina Cibulski vom ADFC. Während der Fahrt sollten sperrige Teile wie Gepäcktaschen oder Anhänger abmontiert werden.

Wer am Bahnsteig steht, sollte sich nicht auf den Wagenstandsanzeiger verlassen, rät Cibulski: „Fahrgäste fragen sicherheitshalber das Bahnpersonal, wo der Waggon für die Fahrräder genau hält.“ Denn mit dem Jüngsten auf dem Arm, Gepäck und Rädern im Schlepptau über den Bahnsteig zu hechten, trägt nicht gerade zu einem erholsamen Urlaubsbeginn bei. Die ADFC-Sprecherin empfiehlt zudem, Zugbegleiter zu bitten, beim Einsteigen behilflich zu sein. Wer mit Kindern entspannt reisen will, sollte außerdem möglichst eine direkte Verbindung oder den Nachtzug wählen.

Der ADFC hat Tipps zusammengestellt, wie Reisende am besten innerhalb Deutschlands und Europas zu einer Verbindung mit Fahrradmitnahme kommen (fa-oeffentlicher-verkehr.adfc.de, unter „Service“). Die Webseite liefert außerdem Ratschläge, welche Vorgaben man bei der elektronischen Fahrplanauskunft machen sollte, um die beste Verbindung zu erhalten.

Möglich ist auch, die Radfahrer-Hotline der Deutschen Bahn zu nutzen: Unter 01805/151415 (täglich 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, 12 Cent/Minute) bekommen Interessierte Informationen über Zugverbindungen und Preise. Unter bahn.de/bahnundbike gibt es Infos zur Fahrradmitnahme im In- und Ausland.

(ddp)

 
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